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Psychotherapie - Definition laut Gesetz
Nach dem österreichischen Psychotherapiegesetz ist
Psychotherapie “die nach einer allgemeinen und besonderen
Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante
Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch
bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit
wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer
Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und
einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel,
bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen,
gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und
die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten
zu fördern.”
Nach dem deutschen Psychotherapeutengesetz ist
Psychotherapie “jede mittels wissenschaftlich anerkannter
psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit
zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit
Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.”
In Österreich wird Psychotherapie gesetzlich umfasssender
definiert als in Deutschland, es besteht auch ein anderer
Begriff von Wissenschaftlichkeit. In Österreich erfolgen bei
allen 23 Methoden, in Deutschland nur bei drei Methoden
Krankenkassenleistungen. Gleich ist: Die Krankenkassen
beider Länder übernehmen Kosten nur bei einer ICD-10-
Diagnose.
Psychotherapie: allgemeine Informationen zur Definition, Berufssituation und Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Psychotherapie - Berufsstand und Kassenleistungen
Das seit 1991 in Österreich gültige Psychotherapiegesetz kam
in einer ganz bestimmten politischen Konstellation zustande -
unter einem sozialdemokratischen Gesundheitsminister,
gegen den Protest der Ärzteschaft und der Psychologen.
Es können nämlich auch andere akademische sowie
zusätzlich zahlreiche nichtakademische Berufsgruppen eine
Psychotherapie-Ausübung absolvieren. In Deutschland
dagegen darf Psychotherapie nur von ärztlichen und
psychologischen Psychotherapeuten ausgeübt werden.
In Deutschland gibt es Psychotherapie auf Krankenschein in
freier Praxis bei Kassenpsychotherapeuten, wie dies auch in
Österreich geplant war. Die Kassenvertragsverhandlungen
sind jedoch zweimal gescheitert (1994 von Seiten der
Psychotherapeuten, 2000 von Seiten der Krankenkassen).
Die meisten österreichischen Krankenkassen leisten seit 1992
nur einen seither kaum gestiegenen Zuschuss: damals
S 300,00, früher auf € 21,80 umgerechnet, dzt. € 28,00.
Die ÖGK bietet als Ersatz über bestimmte Vereine in
geringem Umfang finanzschwächeren Versicherten eine
kostenlose Psychotherapie an (bei langen Wartezeiten!).
Für die österreichischen Krankenkassen besteht das
Grundproblem der Finanzierbarkeit einerseits in der größeren
Zahl der anerkannten Psychotherapiemethoden und
andererseits vor allem in dem (von Deutschland
abweichenden Umstand), dass im Falle von
Kassenpsychotherapeuten - ähnlich wie bei Wahl- bzw.
Privatärzten - auch für alle Wahl-Psychotherapeuten der
Kassentarif zu zahlen wäre.