Dr. Hans Morschitzky Klinischer und Gesundheitspsychologe Psychotherapeut (Verhaltenstherapie, Systemische Familientherapie)
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Psychotherapie - Definition laut Gesetz Nach dem österreichischen Psychotherapiegesetz ist Psychotherapie “die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.” Nach dem deutschen Psychotherapeutengesetz ist Psychotherapie “jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.” In Österreich wird Psychotherapie gesetzlich umfasssender definiert als in Deutschland, es besteht auch ein anderer Begriff von Wissenschaftlichkeit. In Österreich erfolgen bei allen 23 Methoden, in Deutschland nur bei drei Methoden Krankenkassenleistungen. Gleich ist: Die Krankenkassen beider Länder übernehmen Kosten nur bei einer ICD-10- Diagnose.
Psychotherapie: allgemeine Informationen zur Definition, Berufssituation und Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Psychotherapie - Berufsstand und Kassenleistungen Das seit 1991 in Österreich gültige Psychotherapiegesetz kam in einer ganz bestimmten politischen Konstellation zustande - unter einem sozialdemokratischen Gesundheitsminister, gegen den Protest der Ärzteschaft und der Psychologen. Es können nämlich auch andere akademische sowie zusätzlich zahlreiche nichtakademische Berufsgruppen eine Psychotherapie-Ausübung absolvieren. In Deutschland dagegen darf Psychotherapie nur von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten ausgeübt werden. In Deutschland gibt es Psychotherapie auf Krankenschein in freier Praxis bei Kassenpsychotherapeuten, wie dies auch in Österreich geplant war. Die Kassenvertragsverhandlungen sind jedoch zweimal gescheitert (1994 von Seiten der Psychotherapeuten, 2000 von Seiten der Krankenkassen). Die meisten österreichischen Krankenkassen leisten seit 1992 nur einen seither kaum gestiegenen Zuschuss: damals S 300,00, früher auf € 21,80 umgerechnet, dzt. € 28,00. Die ÖGK bietet als Ersatz über bestimmte Vereine in geringem Umfang finanzschwächeren Versicherten eine kostenlose Psychotherapie an (bei langen Wartezeiten!). Für die österreichischen Krankenkassen besteht das Grundproblem der Finanzierbarkeit einerseits in der größeren Zahl der anerkannten Psychotherapiemethoden und andererseits vor allem in dem (von Deutschland abweichenden Umstand), dass im Falle von Kassenpsychotherapeuten - ähnlich wie bei Wahl- bzw. Privatärzten - auch für alle Wahl-Psychotherapeuten der Kassentarif zu zahlen wäre.
Dr. Hans Morschitzky Klinischer und Gesundheitspsychologe Psychotherapeut (Verhaltenstherapie, Systemische Familientherapie)
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